Czernin

Carsten Frerk
Christoph Baumgarten

Gottes Werk und unser Beitrag

Kirchenfinanzierung in Österreich

„Gottes Werk und unser Beitrag“ ist das erste Kompendium, das sich der Kirchenfinanzierung in Österreich systematisch widmet. Die beiden Autoren, ausgewiesene Spezialisten zum Thema, haben Informationen zusammengetragen und gebündelt. Zeitgleich zum Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien in Österreich legen sie nun das Standardwerk mit vielen neuen Details und Zusammenhängen vor – für alle kritischen Leserinnen und Leser in Sachen Kirche und Staat.

Wie groß ist der Privatbesitz der Bischöfe? Ist die Kirche arm? Davon kann keine Rede sein, wie die Autoren umfassend klären. Sie hinterfragen und widerlegen aber auch einige Mythen, wie „zehn Prozent der Wiener Immobilien gehören der Kirche“. Netzwerke zwischen Kirche, Politik und Wirtschaft werden aufgedeckt.
Die Ergebnisse bergen überraschende Details: Wer noch nicht wusste, dass das Bundeskanzleramt ein Patronat des kaiserlichen Hauses Österreich weiter bedient, dem wird auch nicht bekannt sein, dass die Auslandsschule der Republik Österreich in Istanbul in der Hand von missionierenden Ordensgemeinschaften ist und dass es sich bei der gelebten Nächstenliebe um eine Caritas-Legende handelt.
Es ist ein Werk entstanden, das es bisher in Österreich nicht gegeben hat, ein wahrer Paukenschlag an Information und Erkenntnis.

Die Website zum Buch:
www.kirchenfinanzierung.at

 

Leseprobe:

Die katholische Kirche in Österreich ist, mit allen ihren Untergliederungen und Rechtsträgern, Teil einer internationalen Organisation, die von einer im Ausland ansässigen Zentrale gelenkt wird. Dass es sich dabei um eine Organisation handelt, die von einem absoluten Monarchen regiert wird, der nach den Regeln einer mittelalterlichen Wahlmonarchie gewählt wird, soll dabei außer Betracht bleiben. Bemerkenswert ist an dieser Organisation, dass sie es politisch und rechtswirksam vermag, in die nationalen Souveränitätsrechte der Republik Österreich (wie auch in die anderer Staaten) einzugreifen, sich eine ganze Reihe von Vorrechten zusichern zu lassen und einen rechtseigenen Raum innerhalb des Staates zu bekommen, mit dem sich die kirchlichen Personen außerhalb des Zivil- und des Strafrechts stellen können.