Czernin

Manfried Welan
Alfred J. Noll

Sprachen des Rechts & Recht der Sprache

Impressionen zu Recht, Politik, Dichtung und Sprache

Juristische Texte gelten gemeinhin als schwere Kost. Dass das nicht so sein muss, belegen der Wiener Anwalt Alfred J. Noll und sein Kollege Manfried Welan mit ihren Kommentaren, Glossen und Aufsätzen.

„Das Recht ist ein Kind der Sprache. Wer also Sprache verfallen lässt, wer sie missachtet, ihr nicht jene Pflege und Mühe angedeihen lässt, die jedes Gut uns abnötigt, wenn wir es fruchtbar uns erhalten wollen, der schädigt das Recht. Ob deswegen der Umkehrschluss: ‚Wer die Sprache schützt, der nützt dem Recht!‘, schon vollmundigen Zuspruch verdient, das lässt sich nicht rasch beweisen, sei als Vermutung aber immerhin geäußert.“ Unter diesem Motto stehend, versuchen die beiden Autoren, sich dem Themenkomplex ‚Politik, Recht und Sprache‘ aus verschiedensten Richtungen zu nähern und dadurch den von den permanenten Zumutungen des juristischen Alltags induzierten unreflektierten Umgang mit Sprache und Recht zu hinterfragen.